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   LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 62/01   

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https://dejure.org/2002,19964
LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 62/01 (https://dejure.org/2002,19964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.08.2002 - L 14 RJ 62/01 (https://dejure.org/2002,19964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. August 2002 - L 14 RJ 62/01 (https://dejure.org/2002,19964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Bezug einer Invalidenpension in Serbien; Wirksamkeit freiwilliger Beiträge; Den Ablauf der Beitragsentrichtung hemmendes Ereignis höherer Gewalt; Begriff der "besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines

    Auszug aus LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 62/01
    Mit der Berufung wendet die Beklagte ein, dass die vom Sozialgericht genannten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 eingeführten Regelung nunmehr höchstrichterlich geklärt worden seien durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98 R; B 13 RJ 19/99 R).

    Die gegenteilige Auffassung des Sozialgerichts lässt sich im Hinblick auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98 R, vgl. SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 und B 13 RJ 19/99 R) nicht aufrecht erhalten.

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Bayern, 08.08.2002 - L 14 RJ 62/01
    Mit der Berufung wendet die Beklagte ein, dass die vom Sozialgericht genannten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 eingeführten Regelung nunmehr höchstrichterlich geklärt worden seien durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98 R; B 13 RJ 19/99 R).

    Die gegenteilige Auffassung des Sozialgerichts lässt sich im Hinblick auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11.05.2000 (B 13 RJ 85/98 R, vgl. SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 und B 13 RJ 19/99 R) nicht aufrecht erhalten.

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